betriebliches Vorschlagswesen
- betriebliches Vorschlagswesen
betriebliches Vorschlagswesen,
den Arbeitnehmern in
Wirtschaft und
Verwaltung gegebene Möglichkeit, einzeln oder in Gruppen Ideen zu äußern und durch konkrete Vorschläge ökonomische, technische, soziale und ökologische Bedingungen und Wirkungen der Betriebsprozesse zu verbessern. Zum Vorschlagswesen können auch auf Wunsch des Arbeitgebers gebildete Arbeitskreise wie
Qualitätszirkel gehören. Nach § 87 Absatz 1 Nummer 12
Betriebsverfassungsgesetz hat der
Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht über die Grundsätze eines betrieblichen Vorschlagswesens. Ein Verbesserungsvorschlag setzt lediglich eine Änderung oder Neuerung gegenüber dem bestehenden
Zustand voraus und ist von der
Arbeitnehmererfindung abzugrenzen. Er ist als »Sonderleistung« zu
vergüten, soweit er betrieblich verwertet werden kann, falls die
Beschäftigung mit bestimmten Verbesserungen nicht an sich zum arbeitsvertraglichen Aufgabenbereich oder Arbeitsgebiet des Mitarbeiters gehört. Für die
Unternehmen bedeutet das Vorschlagswesen ein Mittel zur Leistungssteigerung im Zuge fortschreitender
Rationalisierung; darüber hinaus fördert das Vorschlagswesen das
selbstständige Mitdenken und Mithandeln in Form konstruktiver Kritik der Mitarbeiter und stellt somit auch ein Personalführungsinstrument (
Arbeitsmotivation) dar.
E. P. Brinkmann: Das betriebl. V. (1992);
Führungsinstrument V., hg. vom
Dt. Institut für Betriebswirtschaft e. V. (
31993);
N. Thom: Betriebl. V. - Ein Instrument der Betriebsführung (Bern
51996).
Universal-Lexikon.
2012.
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Vorschlagswesen — ⇡ betriebliches Vorschlagswesen … Lexikon der Economics
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